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Handwerkskammer Magdeburg

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Erste Förderrichtlinie ist zum 1. August in Kraft getreten.

Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sollen Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützt und dazu motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglicht werden.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Das Programm beinhaltet folgende Antragsmöglichkeiten:

  • Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)

Heike Müller

Sekretariat Bildung

Tel. 0391 6268-151

Fax 0391 6268-110

hmueller--at--hwk-magdeburg.de

Die Bedingungen für alle Förderungen finden Sie auf der Seite der  Bundesagentur für Arbeit

Die Formulare senden Sie an  Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Ausbildungsprämien

Die Ausbildungsprämie fördert KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.

Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.

Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Wichtig: Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen.

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.

Durch die Förderung wird Ihre zusätzliche Anstrengung als Ausbildungsbetrieb bezuschusst, da Sie Ihren Auszubildenden trotz Corona-Krise einen erfolgreichen Berufsabschluss ermöglichen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.

Wichtig: Sie müssen der Agentur anzeigen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird, bevor Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen.

Übernahmeprämie

Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhält die Übernahmeprämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Die Prämie wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Wichtig: Sie können eine Förderung mit der Übernahmeprämie für Ausbildungen erhalten, die zwischen 1. August und 31. Dezember 2020 fortgesetzt werden.