Innenhof mit Blick auf Internat
Das Internat des Berufsbildungszentrums
Lernen und Übernachten an einem Standort
Die Unterkunft in unserem Internat ermöglicht unseren Lehrgangsteilnehmern kurze Wege zu Ihren Lern- und Lehrwerkstätten. Durch die direkte Verbindung zwischen Internat und Berufsbildungszentrum können Sie ohne lange Wege Ihre Ziele schnell und erfolgreich erreichen.
Moderne Ausstattung
Die Einzel- und Doppelzimmer sind modern und komfortabel ausgestattet. Sie verfügen über ein Bad mit Dusche und WC. Durch den angrenzenden Park können Sie hier in aller Ruhe lernen und entspannen. Die direkte Anbindung an Stadtautobahn und damit verbundene Autobahn ermöglicht Ihnen eine schnelle Anreise.
Für unsere Übernachtungsgäste ist die Nutzung der Freizeiteinrichtungen (Kegelbahn, Fitnessraum, Billiardtisch) kostenfrei. Die angegliederte Mensa bietet Ihnen eine Verpflegungsmöglichkeit für Frühstück, Mittag und Abendessen.
Gern können Sie auch einen Aufenthalt in unserem Internat anfragen, wenn Sie aus einem anderen Grund in der Landeshauptstadt Magdeburg verweilen. Gern prüfen wir für Sie unsere Belegung/Kapazitäten.
Gäste, die noch nicht Volljährig sind, müssen bei der Anreise außerdem die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen.
Die Anreise kann nach erfolgter Anmeldebestätigung zu unseren Sprechzeiten erfolgen:
So 19:00-22:00 Uhr
Mo 16:00-22:00 Uhr
Di+Mi 16:00-22:00 Uhr
Do 16:00-19:00 Uhr
Fr 07:00-12:00 Uhr
Das Internat kann nicht als Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet werden. Das kostenfreie Abstellen von PKW ist auf einem internatseigenen Parkplatz möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der gesetzlichen Melde- und Gebührenpflicht bei der GEZ, für die während des Aufenthaltes im Internat genutzten privaten Rundfunkempfangsgeräte, jeder Gast selbst verantwortlich ist. Bei Nichteinhaltung haftet der Gast in vollem Umfang.
Außerdem werden Ihnen die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.
Während Ihres Aufenthalts ist die Internats- und Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
der Tagesablauf in unserem Internat ist auf die Notwendigkeit der Werkstattordnung ausgerichtet. Die Internatsverwaltung obliegt den Internatsmitarbeitern, deren Anordnungen und Weisungen Folge zu leisten sind. Wir bitten Sie, neben den gesetzlichen Bestimmungen die nachfolgend aufgeführten Regelungen einzuhalten:
- Bei Anreise hat die Anmeldung beim diensthabenden Mitarbeiter unverzüglich zu erfolgen. Jedem/-r Lehrgangsteilnehmer/-in wird die Internatsanmeldung ausgehändigt. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme und Anerkennung bestätigt. Ferner erhalten Sie einen Zimmerschlüssel. Sollte ein Schlüssel verloren gehen, ist dieser zum Selbstkostenpreis zu ersetzen, dies gilt auch für die Schrankschlüssel in den Zimmern.
- Die Unterkunft in unserem Internat verpflichtet zu einer Lebensführung, die eine konzentrierte Arbeitsmöglichkeit für alle garantiert. Dementsprechend ist die Nachtruhe von 22.00 – 5.30 Uhr strikt einzuhalten.
- Das Rauchen ist im gesamten Internatsbereich nicht gestattet (Rauchmelder).
Ausnahmen bieten speziell ausgewiesene Plätze. Wir weisen darauf hin, dass bei Alarmauslösung die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Verursacher zu erstatten sind. Bei Manipulation an den Rauchmeldern trägt der Verursacher die Reparaturkosten und die Kosten für die Neuprogrammierung. - Die Haustür muss nach 22.00 Uhr stets verschlossen werden. Bei Einbruch, Diebstahl oder ähnlichem Vorfall ist die sofortige Meldung beim diensthabenden Mitarbeiter erforderlich.
- Wird der Internatsaufenthalt aufgrund einer außerplanmäßigen Heimfahrt unter- oder abgebrochen, ist dies bei den Internatsmitarbeitern zu melden und der Zimmerschlüssel ist abzugeben. Das Gelände des Internats darf nur auf den dafür vorgesehenen Wegen betreten und verlassen werden.
- Während der Ausbildungszeit bleibt das Internat geschlossen. Besucher des Internats bzw. der Internatsgäste haben sich beim diensthabenden Mitarbeiter zu melden und müssen das Internat bis 21.00 Uhr wieder verlassen. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, anderen Personen das Zimmer zum Gebrauch zu überlassen.
- Das Betreten des Internats in Arbeitskleidung ist nicht gestattet. Nutzen Sie für die Aufbewahrung der Arbeitskleidung die Umkleideräume im Berufsbildungszentrum.
- Schäden in den Zimmern und in den Gemeinschaftsräumen sind sofort in der Internatsverwaltung melden. Jeder Bewohner haftet für sämtliche Schäden, die während seines Aufenthalts im Internat in dem von ihm bewohnten Raum entstehen, es sei denn, dass er nachweisen kann, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Soweit der Bewohner Gegenstände außerhalb seines Zimmers beschädigt, verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung gemäß § 823 ff BGB. Die Bewohner der Zwei- und Dreibettzimmer haften für solche Schäden in den Zimmern als Gesamtschuldner.
- Für eingebrachtes persönliches Gut kann keine Haftung übernommen werden.
- Bett- und Frottierwäsche ist Eigentum des Internats und darf nicht aus den Zimmern entfernt werden.
- Die Zimmer werden von den Bewohnern in einem ordentlichen Zustand gehalten. Am letzten Tag des Lehrgangs sind die Internatszimmer bis 6.45 Uhr zu beräumen. Schlüssel und Bettwäsche sind im Internatsbüro abzugeben.
- Die Benutzung von elektronischen Geräten – mit Ausnahme von hotelüblichen Geräten wie Elektrowecker, Rasierapparat, Fön o.ä. – ist nach Auflage der Brandschutzordnung auf den Zimmern nicht gestattet.
- Es ist nicht gestattet, Geschirr aus der Kantine in die Zimmer zu bringen. Der Verzehr der Speisen hat nur in der Mensa zu erfolgen.
- Es ist auf Ordnung und Sauberkeit in den Gruppen- und Freizeiträumen zu achten. Der Alkohol- sowie Drogengenuss als auch Waffenbesitz ist im gesamten BBZ sowie auf dessen Gelände nicht gestattet. Bei Verstoß werden mit Konsequenz erforderliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit eingeleitet.
- Die Nutzung der Kegelbahn und der Freizeiträume (Billardtisch/Tischtennis usw.) ist montags bis mittwochs in der Zeit von 16.00-22.00 Uhr und donnerstags 16.00-18:30 Uhr möglich.
- Alle für die Internatsbewohner wichtigen Informationen werden an der INFO-TAFEL ausgehängt.
- Wer gegen die Internatsordnung oder gegen die Hausordnung verstößt, muss damit rechnen, vom Lehrgang ausgeschlossen und sofort des Internats verwiesen zu werden.
- Mit Inanspruchnahme des Internats erkennt der Benutzer diese Internatsordnung an.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Internat!
Leitung Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg
Übernachtung im Rahmen der Meistervorbereitung und Fortbildung im BBZ | 30,00 Euro*/ 1 Übernachtung 120,00 Euro*/ 4 Übernachtungen (Mo.-Fr.) 150,00 Euro*/ 1 Woche (Mo.-So.) * ab dem 27. Lebensjahr zzgl. 7% USt gemäß UStG § 4 Nr. 23) |
Übernachtung im Rahmen der handwerklichen Ausbildung | 30,00 Euro zzgl. 7% USt/ 1 Übernachtung 120,00 Euro zzgl. 7% USt/ 4 Übernachtungen (Mo.-Fr.) 150,00 Euro zzgl. 7% USt / 1 Woche (Mo.-So.) |
Übernachtung von sonstigen Gästen | 50,00 Euro zzgl. Ust / 1 Übernachtung |
Anfahrt
Mit Auto:
über den Magdeburger Ring: Abfahrt Reform/Lemsdorf, Richtung Lemsdorf (siehe Skizze) - Parkplätze sind kostenfrei und in ausreichender Zahl vorhanden.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
ab Hauptbahnhof (Ausgang Kölner Platz) zur Haltestelle Hauptbahnhof/Nord laufen, mit der Straßenbahnlinie 1 Richtung Sudenburg bis "Braunlager Straße" fahren, von dort mit der Buslinie 57 Richtung Buckau (Wasserwerk) oder Buslinie 58 Richtung SKL bis Haltestelle Lemsdorf (Harzburger Str.).
Ansprechperson:
Sozialpädagogin Internat
Tel. 0391 6268-199
Fax 0391 6268-110