
Digitaler Ausbildungsnachweis
Jeder Auszubildende hat nach dem Berufsbildungsgesetz § 13 Nr. 7 BBiG in Verbindung mit der für den jeweiligen Beruf verbindlichen Ausbildungsordnung schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Im Ausbildungsvertrag wird vor Ausbildungsbeginn festgelegt, ob das Heft digital oder analog geführt werden soll.
Für die Dauer der Ausbildung muss das Berichtsheft wöchentlich zumindest stichwortartig vom Auszubildenden geführt werden. Das gilt sowohl für die praktische Ausbildung im Betrieb als auch für die überbetriebliche Ausbildung im Berufsbildungszentrum und den Unterricht in der Berufsschule. Die digitalen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) erhalten Lehrlinge grundsätzlich vom Ausbildungsbetrieb kostenlos.
Das digitale Berichtsheft ist übersichtlich, flexibel und ortsunabhängig nutzbar. Es unterstützt papierlose Dokumentation, ermöglicht Tages- und Wochenberichte, sowie den Zugriff über mobile Endgeräte. Funktionen wie Kommentarfunktion, elektronische Signatur, Anhang von Dateien (z. B. Skizzen, Fotos) und Stichwortsuche erleichtern die Zusammenarbeit und Organisation. Die Verknüpfung mit Ausbildungsordnungen macht den Lernfortschritt transparent. Es ist branchenübergreifend einsetzbar, bietet Zugriff für Lehrkräfte und Ausbildungspersonal, ist DSGVO-konform und ermöglicht eine einfache Prüfungsübermittlung (PDF, E-Mail, QR-Code). Ein schneller Support rundet das Gesamtpaket ab.
Handwerkskammer ist Systemanbieter von BLok
Die Handwerkskammer Magdeburg fungiert seit 2023 als Systemanbieter des Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Die Ausbildungsbetriebe erhalten dadurch einen kostenlosen Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Die Lizenzgebühren werden durch die Handwerkskammer abgeführt. Der Ausbildungsbetrieb übernimmt lediglich einmalig ein Nutzungsentgelt von 30 Euro netto pro eingetragenen Ausbildungsvertrag in der Lehrlingsrolle für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Die Software wird stetig für die Betriebe kostenlos gewartet und aktualisiert.
Ein Wechsel vom analogen Papierberichtsheft zum digitalen Berichtsheft ist auch innerhalb der Ausbildung unabhängig vom Lehrjahr möglich. Wichtig hierbei ist, dass die VertragspartnerInnen des Berufsausbildungsvertrags zustimmen. Dafür können Sie den Änderungsantrag von unserer Website herunterladen:
Online-Formular
Ausbildungsbetriebe können über das Online-Formular ihr Interesse am digitalen Ausbildungsnachweis bekunden. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen beim Betrieb.
Sie haben Interesse am digitalen Ausbildungsnachweis BLok?
Ansprechperson:
Projektkoordinatorin für Ausbildungsqualität
Tel. 0391 6268-220
Fax 0391 6268-110