Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickFeuerungs- und Schornsteinbauer (m/w/d)
Als Feuerungs- und Schornsteinbauerin oder Feuerungs- und Schornsteinbauer bist du für die Errichtung von Schornsteinen, Industrieöfen und Feuerungsanlagen zuständig: Von Hitze- und Brandschutz über feuerfeste und wärmedämmende Materialien bis hin zur Verarbeitung von Beton und Stahlbeton – mit deinem Fachwissen und deinem handwerklichen Können sorgst du dafür, dass Schadstoffe abgeleitet und Verbrennungsenergien effizienter genutzt werden.
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
kostenfreie Umsetzungshilfe für die Ausbildungspraxis finden Sie hier.
Achtung:
neue Ausbildungsordnung zum 01.08.2026!
Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
| Ausbildungsjahr | tarifliche Vergütung ab 01.04.2026* |
| 1. | 1.122,00 Euro |
| 2. | 1.395,00 Euro |
| 3. | 1.719,00 Euro |
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
- Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen
- Nachhilfemöglichkeiten während der Ausbildung
Schulstandort:
Hans- Schwier- Berufskolleg
Internet: www.hsbk-ge.de
E-Mail: info@hsbk-ge.de / Telefon: 0209/6384-21500
Gestreckte Prüfung Teil 2: 60 Prozent
wichtige Hinweise:
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung anzumelden. Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anmeldung:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
*Alle Angaben ohne Gewähr.
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
| 1. Ausbildunsgjahr | 30 AT |
| 12 Ausbildunsgjahr | 30 AT |
| 3. Ausbildunsgjahr | 30 AT |
| AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |
Vestische Str. 46, 46117 Oberhausen-Osterfeld
Telefon: 0208-778903-0 E-Mail: t.scholz@bauindustrie-nrw.de
Nichthandwerksbetriebe bzw. Nichtmitglieder der LAK Wiesbaden erhalten Aussagen zur Kostenhöhe direkt von den jeweiligen Kursstätten.
insgesamt 30 Wochen verpflichtend +9 Wochen freiwillig
13 + 3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr,
11 + 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr und
6 + 4 Wochen im dritten Ausbildungsjahr
Die vollständigen Unterweisungspläne finden Sie beim Hans-Piest-Institut für Handwerkstechnik.