AdobeStock/ronstik

Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickFeuerungs- und Schornsteinbauer (m/w/d)

Als Feuerungs- und Schornsteinbauerin oder Feuerungs- und Schornsteinbauer bist du für die Errichtung von Schornsteinen, Industrieöfen und Feuerungsanlagen zuständig: Von Hitze- und Brandschutz über feuerfeste und wärmedämmende Materialien bis hin zur Verarbeitung von Beton und Stahlbeton – mit deinem Fachwissen und deinem handwerklichen Können sorgst du dafür, dass Schadstoffe abgeleitet und Verbrennungsenergien effizienter genutzt werden.



Ausbildungsdauer: 36 Monate

Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.

kostenfreie Umsetzungshilfe für die Ausbildungspraxis finden Sie hier.

Achtung:  
neue Ausbildungsordnung zum 01.08.2026!
Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:


Ausbildungsnachweis

Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.

Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung.  Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular. 

Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.

Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:

 

Grundlage:  Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV)

Weitere Hinweise Angemessenheit der Ausbildungsvergütung  finden Sie hier:
Ausbildungsjahrtarifliche Vergütung
ab 01.04.2026*
1.1.122,00 Euro
2.1.395,00 Euro
3.1.719,00 Euro
Gestreckte Prüfung Teil 1: 40 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 2: 60 Prozent

Die Gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen, wobei im 1. Teil eine prozentuale Anrechnung des Ergebnisses auf die Abschlussprüfung erfolgt.

wichtige Hinweise:
 
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung anzumelden. Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anmeldung:

Ansprechpartner
für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
Achtung: Auch bei fehlender Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes ist die tarifliche Urlaubsregelung für alle allgemeinverbindlich.

*Alle Angaben ohne Gewähr.
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Urlaub nach Tarifregelung*:
 
1. Ausbildunsgjahr30 AT
12 Ausbildunsgjahr30 AT
3. Ausbildunsgjahr30 AT
AT= Arbeitstage
(Montag bis Freitag)
WT =Werktage
(Montag bis Samstag)
Standort :

ABZ Oberhausen
Vestische Str. 46, 46117 Oberhausen-Osterfeld
Telefon: 0208-778903-0       E-Mail: t.scholz@bauindustrie-nrw.de

Kursgebühr bei Ausbildung:
Erstattung der ÜLU-Kosten im Rahmen des Kostenübernahmeverfahrens durch die SOKA-Bau in Wiesbaden, wenn der Ausbildungsbetrieb dort Mitglied ist.
Nichthandwerksbetriebe bzw. Nichtmitglieder der LAK Wiesbaden erhalten Aussagen zur Kostenhöhe direkt von den  jeweiligen Kursstätten.

insgesamt 30 Wochen verpflichtend +9 Wochen freiwillig

13 + 3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr,
11 + 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr und
6 + 4 Wochen im dritten Ausbildungsjahr


Die vollständigen Unterweisungspläne finden Sie beim Hans-Piest-Institut für Handwerkstechnik.

Silke Handschuck

Ausbildungsberaterin

Gareisstraße 10

39106 Magdeburg

Tel. 0391 6268-181

Fax 0391 6268-110

shandschuck--at--hwk-magdeburg.de