Aus-und Weiterbildung Fördermöglichkeiten Bildungsprämie
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Bildungsprämie

Das Bundesprogramm Bildungsprämie soll am 1. Juli 2014 in die dritte Runde starten, dann werden veränderte Förderkonditionen gelten.

Der Prämiengutschein im Wert von bis zu 500 Euro ist besonders für Geringverdiener interessant. Zukünftig müssen Nutzer das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Weiterbildung darf maximal 1000 Euro kosten. Unverändert wird vorausgesetzt, dass man mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig ist und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro verfügt.

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, hat die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" eingeführt. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von zwei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen (siehe www.bildungspraemie.info). Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden.

Einen Ansprechpartner zur Beratung finden Sie hier.

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