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Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickStraßenbauer (m/w/d)

Als Straßenbauerin oder Straßenbauer sorgst du für Mobilität: Neubau, Ausbau und Instandsetzung – mit technischen Geräten und Maschinen verlegst, pflasterst und asphaltierst du Straßen, Plätze oder Fußgängerzonen mit Naturstein, Asphalt oder Beton. Je nach der zu erwartenden Belastung und Beanspruchung.



Ausbildungsdauer: 36 Monate

Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de

Achtung:  der Beruf befindet sich aktuell im Neurodnungsverfahren. Weiterführende Informationen dazu finden Sie  hier.

Ausbildungsnachweis

Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.

Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung.  Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular. 

Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Hier geht's zur Telefon-Sprechstunde.

Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:

 

Grundlage: Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV)

Weitere Hinweise zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung bei fehlender Tarifbindung finden Sie hier:
Ausbildungsjahrtarifliche Vergütung ab 01.04.2023*
1.880,00 Euro
2.1095,00 Euro
3.1305,00 Euro

Darüber hinaus erhöht sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachschule besuchen, die Ausbildungsvergütung pauschal um 60,00 €/Monat.
Damit sollen die Fahrt- und Unterkunftskosten für den Besuch der Berufsschule (nur bei Landes- und Bundesfachklassen) zumindest teilweise abgegolten werden. Dieser Betrag ist pauschal zu zahlen, also unabhängig davon, ob im jeweiligen Monat Berufsschulunterricht anfällt oder ob die tatsächlichen Kosten geringer sind.

Berufsschulzentrum des Landkreises Stendal
Internet: www.bsz-stendal.de
E-Mail: office@bsz-stendal.de
Telefon: 03931 60-8200

Achtung: Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen.
Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)

Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung

wichtige Hinweise:
 
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung anzumelden. Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anmeldung:

Die aktuellen Prüfungstermine, die zuständigen Prüfungsausschüsse sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
Urlaub nach Tarifregelung*

Achtung: Auch bei fehlender Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes ist die tarifliche Urlaubsregelung für alle allgemeinverbindlich.

 
1. Ausbildungsjahr30 AT
2. Ausbildungsjahr30 AT
3. Ausbildungsjahr30 AT

AT= Arbeitstage
(Montag bis Freitag)

WT =Werktage
(Montag bis Samstag)
Standorte:

LK Stendal, Salzwedel, Börde, Harz, Salzlandkreis (Seeland, Staßfurt, Aschersleben, Hecklingen, Egelner Mulde):

Berufsbildungszentrum- Bau Wernigerode
Gießerweg 8
38855 Wernigerode
Telefon: 03943 265384
E-Mail: bbz-wr@bgv-vdz.de

Landkreis Jerichower Land, Magdeburg, Salzlandkreis (Schönebeck, Barby, Bördeland):

Bau Bildung Sachsen-Anhalt e. V., ÜAZ Magdeburg
Lorenzweg 56
39128 Magdeburg
Telefon: 0391 28965-0
E-Mail: magdeburg@bauausbildung.de


Kursgebühr bei Ausbildung:

Erstattung der ÜLU-Kosten im Rahmen des Kostenübernahmeverfahrens durch die SOKA-Bau in Wiesbaden, wenn der Ausbildungsbetrieb dort Mitglied ist.
Nichthandwerksbetriebe bzw. Nichtmitglieder der LAK Wiesbaden erhalten Aussagen zur Kostenhöhe direkt von den  jeweiligen Kursstätten.

Insgesamt 37 Wochen:    

20 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
13 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr

Für handwerkliche Ausbildungsberufe nach der „Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft“
gibt es keine Unterweisungspläne beim beim Hans-Piest-Institut für Handwerkstechnik.

Für die überbetrieblichen Lehrgänge sind die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herausgegebenen Übungsreihen und handlungsorientierten Aufgabensammlungen maßgebend.
 

Silke Handschuck

Ausbildungsberaterin

Gareisstraße 10

39106 Magdeburg

Tel. 0391 6268-181

Fax 0391 6268-110

shandschuck--at--hwk-magdeburg.de