Recht auf Reparatur: Was ab Juli 2026 für das Handwerk wichtig wird
Ab Ende Juli 2026 soll in Deutschland das Recht auf Reparatur umgesetzt werden. Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Vorgabe um, die den Zugang zu Reparaturen erleichtern und die Lebensdauer von Produkten verlängern soll. Auch für das Handwerk ist das Thema relevant: Wo Reparaturen gestärkt und Ersatzteile besser verfügbar werden, entstehen neue Perspektiven für handwerkliche Serviceleistungen.
Reparieren statt ersetzen
Ziel der neuen Regelung ist es, Produkte länger nutzbar zu machen und unnötige Neuanschaffungen zu vermeiden. Hersteller bestimmter Geräte sollen verpflichtet werden, Reparaturen über die übliche Lebensdauer hinweg zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen Produkte so gestaltet sein, dass sie überhaupt repariert werden können.
Diese Geräte sind betroffen
Das geplante Recht auf Reparatur soll unter anderem für Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Schweißgeräte, Smartphones, Tablets, schnurlose Telefone, E-Bikes, E-Roller sowie Server und Datenspeicherprodukte gelten. Damit betrifft die Regelung viele Geräte aus Haushalt, Alltag und Technik.
Mehr Chancen für Reparaturbetriebe
Für Handwerksbetriebe kann das neue Recht ein wichtiges Signal sein. Gerade in den Bereichen Elektro, Hausgerätetechnik, Metall, Mechatronik, Zweiradtechnik oder Informationstechnik könnten Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen weiter an Bedeutung gewinnen. Wenn Ersatzteile länger verfügbar sind, verbessert das zudem die Planbarkeit im Reparaturgeschäft.
Verbraucher sollen Reparaturen häufiger nutzen
Verbraucher sollen künftig vom Hersteller eine Reparatur verlangen können – entweder kostenlos oder zu einem angemessenen Preis. Wer sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für einen Austausch entscheidet, soll zusätzlich bessergestellt werden. Das kann die Bereitschaft erhöhen, defekte Geräte instand setzen zu lassen, statt sie vorzeitig zu ersetzen.
Ersatzteile bleiben länger verfügbar
Ein zentraler Punkt der Reform ist die längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Für Smartphones ist eine Bereitstellung von mindestens sieben Jahren nach Produktionsende vorgesehen, für Waschmaschinen und Trockner sogar von zehn Jahren. Das stärkt die Voraussetzungen für Betriebe, die Reparaturen fachgerecht ausführen.
Entscheidend ist die Praxistauglichkeit
Aus Sicht des Handwerks kommt es nun darauf an, dass die Vorgaben praxistauglich umgesetzt werden. Noch offen ist etwa, wie ein „angemessener Preis“ für Reparaturen und Ersatzteile konkret definiert wird. Hier wird entscheidend sein, dass Reparaturen für Verbraucher attraktiv und für Betriebe wirtschaftlich umsetzbar bleiben.
Das Recht auf Reparatur kann ab Juli 2026 die Reparaturkultur in Deutschland stärken und zugleich Chancen für das Handwerk eröffnen. Wo Produkte länger genutzt, Ersatzteile besser verfügbar und Reparaturen attraktiver werden, profitieren Verbraucher, Umwelt und handwerkliche Fachbetriebe gleichermaßen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Recht auf Reperatur I ZDH