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Iran-Konflikt: Arbeitsagentur informiert zu Kurzarbeit

Die aktuellen Entwicklungen im Iran können auch für Handwerksbetriebe in Deutschland spürbare Folgen haben. Vor allem Störungen in der internationalen Handelsschifffahrt können zu Lieferengpässen, Rohstoffmangel und Produktionsausfällen führen. 

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden:

  • Der Arbeitsausfall muss wirtschaftlich bedingt, vorübergehend und nicht vermeidbar sein.
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein.
  • Preissteigerungen, etwa bei Öl oder Gas, alleine begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Wichtig für Betriebe: Preissteigerungen, etwa bei Öl oder Gas, reichen allein nicht aus, um einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu begründen. Ob Kurzarbeit möglich ist, wird immer im Einzelfall geprüft.

Die Handwerkskammer Magdeburg empfiehlt Betrieben, frühzeitig zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, und sich bei Bedarf an die zuständige Arbeitsagentur zu wenden.

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit