Corona Finanzhilfe: Taschenrechner und Geld
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Statement der Handwerkskammer zu Mehrwertsteuersenkung, vorgezogener Verlustrechnung sowie Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge und Überbrückungshilfen.Bund beschließt Konjunkturpaket

Das von der Bunderegierung beschlossene Konjunkturpaket stößt grundsätzlich auf Zustimmung im Handwerk. "Es gilt, an sich gesunde Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Schieflage geraten sind, vor Insolvenz zu schützen. Die Entlastung der Unternehmen durch eine Reduzierung bzw. Stabilisierung der Steuer- und Abgabenlast, die Unterstützung der Kommunen und auch die Förderung der Ausbildungsbetriebe gibt wichtige Impulse für das Handwerk und Hoffnung für die zukünftige Entwicklung", resümiert Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg.

Die Senkung der Mehrwertsteuersätze und die Möglichkeit einer vorgezogenen Verlustrechnung schaffen Liquidität. Die vom Handwerk schon lange geforderte Abschaffung der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen hätte allerdings für weitere notwendige Liquidität gesorgt. Die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge auf maximal 40 Prozent ist sehr zu begrüßen. Um den Auftragsbestand stabil zu halten, ist auch die finanzielle Unterstützung der Kommunen unumgänglich.

Förderlich sind zudem auch Überbrückungshilfen. Allerdings ist das in Aussicht gestellte Programm nicht ausreichend, da das Handwerk voraussichtlich unberücksichtigt bleiben wird. Für viele Unternehmen sind die Umsatzeinbrüche so groß, dass Kredite oder Finanzierungen nicht mehr bedient werden können, aber nicht groß genug, um Hilfen zu erhalten.

Die Handwerkskammer Magdeburg begrüßt auch, dass die Ausbildungsleistung der Unternehmen honoriert werden soll. Diejenigen Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot nicht verringern, sollen eine Prämie in Höhe von 2000 Euro erhalten; diejenigen, die das Ausbildungsplatzangebot ausweiten, sogar 3000 Euro.

Burghard Grupe: "Zu hoffen bleibt, dass die angekündigten Punkte nun schnell konkretisiert und zügig umgesetzt werden."

Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket enthält folgende Punkte:

Die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln

  • Senkung des Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5%
  • Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge auf max. 40%
  • Festschreibung der EEG-Umlage für 2021 auf 6,5 ct/kwh und für 2022 auf 6,0 ct/kwh
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats
  • steuerlicher Verlustrücktrag für 2020 und 2021 in die Steuererklärung 2019 (über Corona-Rücklage)
  • degressive Abschreibung für 2020 und 2021 (Faktor 2,5 gegenüber der geltenden AfA und max. 25% pro Jahr)
  • Modernisierung des Körpersteuerrecht (u.a. Optionsmodell, Anhebung des Ermäßigungsfaktors)
  • Verbesserung der Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen
  • Schneller Neustart nach einer Insolvenz (Verkürzung des Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf 3 Jahre, vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren für Unternehmen)
  • Vorgezogenen Investitionen des Bundes, insbesondere Digitalisierungsvorhaben
  • Temporäre Vereinfachung des Vergaberechts (Anpassung der Schwellenwerte)

Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern

  • Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen über den 01.01.2021 hinaus
  • Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 (antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mind. 60% in April/Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr und einem Umsatzrückgang von mind. 50% für die Monate Juni bis August 2020)
  • Verlängerung des vereinfachten Zugangs in die Grundsicherung
  • Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen
  • Programm zur Minderung der Auswirkungen im Kulturbereich
  • Investition in die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder

Länder und Kommunen stärken

  • Übernahme der Kosten für Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch den Bund (bis zu 75%)
  • Kommunaler Solidarpakt 2020 (Ausgleich für Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen)
  • Senkung des kommunalen Eigenanteils in Förderprogrammen der nationalen Klimaschutzinitiative
  • Zulässigkeit von Beihilfen für ÖPNV-Unternehmen
  • Erhöhung der Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des ÖPNV
  • Zusätzliche Finanzmittel für Sportstätten
  • Aufhebung der Deckelung der Kreditsumme des KfW-Förderkredits IKU
  • Entlastung der neuen Länder durch stärkere Beteiligung an den Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR

Junge Menschen und Familien unterstützen

  • Kinderbonus von 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind
  • Finanzierung von Ausbau- und Umbaumaßnahmen in Kindergärten, Kitas und Krippen
  • Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung
  • Anhebung des Entlastungsbeitrags für Alleinerziehende von 1.908 € auf 4.000 € (befristet auf 2 Jahre)
  • Ausbildungsprämie für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag in Höhe von 2.000 € bei gleichbleibenden Ausbildungsplatzangebot, 3.000 € bei erhöhten Ausbildungsplatzangebot
  • Aufstockung der GRW-Programme

Anja Gildemeister

Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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