Beschlussfassung zur Änderung der Beitragsordnung vom 13.09.2016
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg hat am 13.09.2016 die Ergänzung des § 6 der Beitragsordnung der Handwerkskammer Magdeburg vom 10. Juli 1997 (letzte Änderung genehmigt am 22.02.2016, in Kraft getreten am 17.03.2016) gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 16 der Satzung der Handwerkskammer Magdeburg (letzte Änderung genehmigt am 23.09.2014) wie folgt beschlossen:
Der § 6 erhält folgende Ergänzung:
(5) Die Aufteilung wird erstmalig im Jahr der Festsetzung für die Berechnung des Zusatzbeitrages angewandt. Eine Nachberechnung für Vorjahre erfolgt nicht.
Diese Ergänzung wurde am 28.10.2016 vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt und tritt am Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Handwerkskammer Magdeburg „Handwerk in Sachsen-Anhalt“ in Kraft. Der Beschluss wurde ausgefertigt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Magdeburg, den 17.11.2016
Handwerkskammer Magdeburg
Hagen Mauer, Präsident
Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer