Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erwerben Sie die Qualifikation, die es Fachkräften insbesondere im Handwerk erlaubt, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bestimmte Arbeiten sicher und fachgerecht auszuführen, die eigentlich Fachkräften aus elektrotechnischen Berufen vorbehalten sind. Fallen beispielsweise bei der Montage und bei der Instandhaltung elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” (BGV A3) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind, bedarf es der Qualifikation „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“.
Möchten auch Sie als „Nichtelektriker“ entsprechende Arbeiten „aus einer Hand“ anbieten, da diese mit Ihrem eigenen Tätigkeitsgebiet fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen, dann qualifizieren Sie sich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk.
Sie werden in diesem Seminar befähigt, den vorschriftsmäßigen Anschluss an ein vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz herzustellen.
Voraussetzung:
Formale Zugangsvoraussetzungen des Bundesverband Metall:
Meisterprüfung in einem Metallhandwerk – oder einschlägigen Beruf
Gesellenprüfung in einem Metallhandwerk mit mindestens dreijähriger Praxis in diesem Beruf
Erfolgreiche Teilnahme an der Online-Wissensprüfung auf MetallPortal.de: https://www.metallportal.de/elektrofachkraft/
Inhalt:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, Tiere und auf Gegenstände
- Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Praxisnahe Messübungen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, Grundlagen „Erste Hilfe“
- Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
- Betriebsspezifische, elektronische Anforderungen
Abschluss/Prüfung:
Zertifikatsprüfung durch den Zentralverband Metall – Zertifikat: „Festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten im Metallhandwerk“
Bitte beachten Sie: Das vom Bundesverband Metall ausgestellte Zertifikat ist 3 Jahre gültig. Nach dieser Zeit ist eine Qualifikationsauffrischung erforderlich. Andernfalls ist die mit dem Zertifikat bescheinigte Qualifikation hinfällig.