Sollen Fachkräfte des Metallhandwerks, die nach den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V3 §2(3) nicht als Elektrofachkräfte gelten, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, ist das nur zulässig, wenn sie eine entsprechende Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ besitzen. Ein Unternehmer muss in seinem Betrieb eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten benennen und zur Einhaltung der technischen Regeln zur Sicherheit in der Elektrotechnik verpflichten.
Eine erfolgreich absolvierte Grundschulung „Festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten im Metallhandwerk“ befähigt zur Durchführung solcher festgelegter, sich wiederholender Tätigkeiten an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC, ausschließlich im freigeschalteten Zustand, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Unter Spannung sind nur die Fehlersuche und das Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.
Bitte beachten: Diese Qualifikation ersetzt nicht den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß §7a Handwerksordnung.
Am Ende dieses Lehrgangs wird mit einer Prüfung nachgewiesen werden, dass die Teilnehmenden dazu befähigt sind, den vorschriftsgemäßen Anschluss der Betriebsmittel an einen von der Elektrofachkraft zur Verfügung gestellten Anschlusspunkt herzustellen. Die Herstellung des Verteilnetzes sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe der Elektrofachkraft. Der Teilnehmende kann den ordnungsgemäßen Anschluss an den von der Elektrofachkraft zur Verfügung gestellten Anschlusspunkt mit den vorgeschriebenen Prüfungen nach DIN/VDE überprüfen.
Dieser Lehrgang hat nicht die Aufgabe, die Teilnehmer in die elektrische Steuerungstechnik von Betriebsmitteln einzuweisen. Der Schwerpunkt liegt im sicheren Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln im Metallhandwerk.
Voraussetzung:
Formale Zugangsvoraussetzungen des Bundesverband Metall:
Meisterprüfung in einem Metallhandwerk (z.B. Metallbau und Feinwerkmechanik) – oder einschlägigen Beruf Gesellenprüfung in einem Metallhandwerk (Metallbauer mit den Fachrichtungen „Konstruktionstechnik“ und „Metallgestaltung“ sowie Feinwerkmechaniker) mit mindestens dreijähriger Praxis in diesem Beruf
UND
Erfolgreiche Teilnahme an der Online-Wissensprüfung auf MetallPortal.de: https://www.metallportal.de/elektrofachkraft/
Inhalt:
- Gefahrenlehre: Gefahren des elektrischen Stroms
- Technische Regeln für den Betrieb und die Instandsetzung von elektrischen Betriebsmitteln
- System-, Material- und Stoffkunde:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- System und Funktion der Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100-410
- Bauformen von den in Steuerungsanlagen vorkommenden Bauelementen und Betriebsmitteln, wie Widerstand, Kondensator, Transformator, Schalter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
- Leitungen, Steckvorrichtungen und Überstrom-Schutzeinrichtungen
- Überprüfung der durchgeführten Arbeiten entsprechend der Sicherheitsvorschriften durch Messung - Dokumentation: elektrotechnische Zeichnungen der Steuerungen, technische Anweisungen hinsichtlich des elektrischen Anschlusses von Montage- und Betriebsanleitungen der Hersteller, elektrischen Betriebsmittel anhand von Typschildern
- Praxisnahe Messübungen
Abschluss/Prüfung:
Zertifikatsprüfung durch den Zentralverband Metall – Zertifikat: „Festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten im Metallhandwerk“
Bitte beachten Sie: Das vom Bundesverband Metall ausgestellte Zertifikat ist 3 Jahre gültig. Nach dieser Zeit ist eine Qualifikationsauffrischung erforderlich. Andernfalls ist die mit dem Zertifikat bescheinigte Qualifikation hinfällig.