
Kostenfreier Service der Handwerkskammer!Unternehmensbewertung
Wieviel ist mein Betrieb wert?
Zunächst ist zu klären, wofür die Wertermittlung benötigt wird:
- das Unternehmen soll an einen Nachfolger übergeben werden
- die Rechtsform soll geändert werden (häufiges Beispiel: Einzelunternehmen in GmbH)
- ein Gesellschafter scheidet aus dem Unternehmen aus
- Betriebsaufgabe
Es erfolgt ausdrücklich keine Bewertung im Zusammenhang mit privaten oder öffentlich-rechtlichen Streitfällen. (z. B. Ehescheidung)
Unter der Dachmarke "AWH Bewertungsstandard für Handwerk und Mittelstand" werden dazu drei einzelne Wertermittlungsverfahren angeboten:
- Zeitwertermittlung der Maschinen, Geräten und Einrichtungsgegenständen
- Verkehrswertermittlung der Gewerbeimmobilie(n) und
- Unternehmenswertermittlung
Die Bewertungsergebnisse werden in ausführlichen Ergebnisberichten zusammengefasst.
Hervorzuheben ist, dass der AWH-Standard für kleine und mittelgroße Handwerksbetriebe als branchenübliche Bewertungsmethodik auch in Sachsen-Anhalt von den Finanzämtern anerkannt wird. Es ist aber zu beachten, dass es sich bei der Wertermittlung nur um einen Richtwert handelt, da wir keine vereidigten Sachverständigen sind.
Der Antrag für die Wertermittlungen kann nur durch den derzeitigen Inhaber oder Geschäftsführer des Unternehmens gestellt werden.
Durch die Erstellung dieser Wertermittlungen entstehen für den Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer Magdeburg keine zusätzlichen Kosten.
Ansprechperson:



Die Beratungen werden gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und vom Land Sachsen-Anhalt.
Downloadbereich:
Wertermittlung von Betriebsimmobilien
Der Wert des eigenen Betriebsgebäudes und des dazu gehörenden Grundstücks spielt bei zahlreichen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle. Der Verkehrswert der Immobilie bildet somit in vielen Unternehmenssituationen die Grundlage für weitere Planungen.
Der Verkehrswert wird entsprechend bzw. in Anlehnung an § 194 BauGB und den normierten Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt. Demnach wird der Verkehrswert wie folgt definiert: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Mit anderen Worten handelt es sich hierbei um den Preis, der im Verkaufsfalle am Markt am wahrscheinlichsten zu erzielen ist.
Zur Ermittlung des Verkehrswertes wird die Betriebsimmobilie bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin besichtigt. Wichtige Grundvoraussetzung ist hierbei vorab die Zuarbeit entsprechender Unterlagen des Inhabers zu den einzelnen Bewertungsobjekten. Welche Angaben und Unterlagen genau erforderlich sind, sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von diesen Informationen ab.
Ansprechperson:
Betriebsberaterin
Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib)
Tel. 0391 6268-272
Fax 0391 6268-110