Fleißige Schülerin hebt die Hand.
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Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen

Auszubildende, die eine auswärtige Berufsschule besuchen, haben seit dem 01.02.2019 die Möglichkeit auf Antrag beim Landesschulamt eine finanzielle Unterstützung hierfür zu erhalten. Die Voraussetzungen entsprechend der angeführten Richtlinie müssen für eine Förderung erfüllt sein.

Wer erhält Zuwendungen?

Auszubildende, die eine auswärtige Berufsschule in oder außerhalb von Sachsen-Anhalt besuchen.

Welche Voraussetzungen müssen für den Auszubildenden vorliegen?

Der Auszubildende muss in Sachsen-Anhalt wohnen und einen Ausbildungsvertrag mit einem Handwerksbetrieb in Sachsen-Anhalt geschlossen haben. Des Weiteren muss der Auszubildende eine Berufsschule besuchen, die außerhalb des Landkreises seines Wohnortes liegt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben für die Unterbringung und die Ausgaben für die Fahrt bei dem Besuch einer auswärtigen Berufsschule.

  • Übernachtungskosten - Die Übernachtungskosten werden innerhalb von Sachsen-Anhalt mit 45,00 Euro und außerhalb mit 70,00 Euro pro Schulwoche pauschal gefördert.
  • Fahrtkosten - Die Fahrtkosten werden im 1. Lehrjahr in Höhe von 20,00 Euro, unabhängig von einer Übernachtung, pauschal bezahlt. Im 2. und 3. Lehrjahr wird dagegen die Pauschale von 20,00 Euro nur gezahlt, wenn der Auszubildende auch in der Schulwoche übernachtet.

Wie verläuft die Antragsstellung?

Der Antrag kann an folgende Adressen gerichtet werden:

Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt (Halle)
Referat 12
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Ansprechpartner Landkreise HAL, ABI, BLK, DE, MSH, SK,WB
Frau Raiser
Telefon: 0345 514 1973
E-Mail: carola.raiser@sachsen-anhalt.de 

Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt (Magdeburg)
Referat 12
Turmschanzenstr. 28
39114 Magdeburg

Ansprechpartner Landkreise MD, BK, HZ, JL, SAW, SLK,SDL
Frau Nagel
Telefon: 0391 567 5825
E-Mail: bettina.nagel@sachsen-anhalt.de

Wie lange kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist bis zum 30.09. auf dem Postweg  beim Landesschulamt einzureichen.