
Hinweise für eine erfolgreiche BeantragungInformationsblatt zum Kurzarbeitergeld im Bau
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Zentralverband des Handwerks (ZDH) haben vor dem Hintergrund aktueller Probleme bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld im Bereich des Baugewerbes ein kurzes Informationsblatt für Betriebe mit Hinweisen für eine erfolgreiche Beantragung erstellt.
Derzeit sind viele Auftragsstornierungen im Bereich des klassischen Wohnungsbaus und Wirtschaftsbaus zu verzeichnen. Auch für die kommenden Monate bleibt die Auftragslage angespannt. So ist zu erwarten, dass der konjunkturelle Einbruch im Hochbau noch einige Zeit andauern und neben dem Bauhauptgewerbe zunehmend auch Teile des Ausbauhandwerks beeinträchtigt sein werden.
Um Kündigungen ihrer Fachkräfte zu verhindern, beantragen Handwerksbetriebe zur Überbrückung des Arbeitsausfalls Kurzarbeitergeld. Leider gab es in der Vergangenheit zunehmend Rückmeldungen über Ablehnungsbescheide der zuständigen Arbeitsagenturen. Vor diesem Hintergrund haben BA und ZDH ein gemeinsames Informationsblatt erstellt, in dem die Anforderungen beim Ausfüllen der Anzeige zum Kurzarbeitergeld mit Blick auf die aktuelle Situation im Bau und Ausbau kurz dargelegt werden.
Darüber hinaus hat der ZDH im Austausch mit der BA darauf hingewirkt, dass ein individuelles Prüfgespräch der Arbeitsagentur mit dem antragstellenden Betrieb im Nachgang zur Anzeige wieder obligatorisch in jedem Fall durchgeführt wird.
Das Informationsblatt finden Sie im Downloadbereich.