Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Heizkostenzuschuss Schlagwort(e): Stempel, Holzstempel, Heizkostenzuschuss, Zuschuss, Förderung, Fördermittel, Heizung, Heizen, Heizkosten, Kosten, Verbrauch, Energieverbrauch, Heizkörper, Energiepreis, Energiepreise, Energieversorgung, Gaspreis, Gasheizung, Ölheizung, Ölpreis, Erdgas, Preis, Heizungskosten, Wärmedämmung, Fernwärme, Öl, Erdöl, Betriebskosten, Gas, Ferngas, Wirtschaft, Energie, Rohstoffe, Energiekosten, Energiebedarf, Energiewirtschaft, Energiebranche, Sozialhilfe, Soziales, Arm, Armut, Hartz IV, Hartz-IV, Mindestrentner, Armutsfalle, Notstand, Mindestpension, Sozialpolitik
Erwin Wodicka

Auszubildende und Meisterschüler erhalten automatisch finanzielle UnterstützungHeizkosten: Zuschuss für Azubis und Meisterschüler

Wegen der hohen Energiepreise droht vielen im Sommer eine kräftige Nachzahlung. Nicht alle können das einfach wegstecken, meint die Bundesregierung und greift mit einem Heizkostenzuschuss unter die Arme.

Am 5. Mai 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz– HeizkZuschG)“ veröffentlicht. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2022 in Kraft. 

Unterstützung soll es u.a. für Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe geben (pauschal 230 Euro). Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch über die Berufsausbildungsbeihilfe. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger und Aufstiegsgeförderte erhalten den Heizkostenzuschuss nach Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder.

Weiterführende Informationen gibt es hier auf der Internetseite der Bundesregierung.

Sabine Wölfert

Ausbildungsberaterin

Tel. 0391 6268-156

Fax 0391 6268-110

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