
Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gab am 19. Januar 2023 bekannt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 vorzeitig aufgehoben werden soll. Sie war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden.
Begründet wird die vorzeitige Aufhebung mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, der allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens und der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind jedoch weiterhin coronaspezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes oder der Länder zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten auf seiner Homepage veröffentlicht.