Sachkundenachweis Technische Regeln der Elektroinstallation

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Gebühren

Kurs: 1.500,00 €

förderfähig

Unterricht

02.03.2026 - 13.03.2026

Montag bis Samstag 08.00-14.45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 88 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

16.02.2026

Lehrgangsort

Magdeburg

Weiterbildungsberatung

Weiterbildungsberatung

Tel. 0391 6268 -172/-173

weiterbildungsberatung--at--hwk-magdeburg.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 404387-0

Zur Führung eines Handwerksbetriebes bedarf es neben einer Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer zusätzlich einer Eintragung beim Versorgungsnetzbetreiber (VNB). Hierfür ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Lehrgänge zum "Sachkundenachweis für Netzanschlüsse" führen ausschließlich die vom Landes-Installateur-Ausschuss benannten und vom Bundes-Installateur-Ausschuss autorisierten Schulungsstätten durch. Das Berufsbildungszentrum der HWK Magdeburg ist berufen und autorisiert, diese Schulungen durchzuführen.

Inhalt

  • Rechtliche Vorschriften
  • Einschlägige Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und Ausrüstungsanforderungen
  • Einschlägige technische Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Elektrotechnik
  • Prüfen und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen, Erzeugungsanlagen und Geräten inkl. Dokumentation
  • Projektierungsgrundlagen für elektrische Anlagen
  • Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte zum Anschluss an das Niederspannungsnetz

Abschluss
Es wird eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des Landesinnungsverband Sachsen-Anhalt der Elektrohandwerke abgelegt. Für die TREI-Sachkundeprüfung wird separat eine Prüfungsgebühr von mind. 850,00 € zzgl. MwSt. vom Landesinnungsverband Sachsen-Anhalt der Elektrohandwerke (Telefonnummer: 0391 8104702) erhoben.
Nach der bestandenen Prüfung erhalten Sie durch den Landesinnungsverband den "Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz" zur Vorlage beim Versorgungsbetrieb.

Voraussetzungen

Industriemeister, Techniker und Ingenieure aus dem Elektrobereich und Altgesellen, die eine Ausübungsberechtigung nach § 7 b HWO haben. Liegen andere Zugangsvoraussetzungen vor, fragen Sie uns bitte!

Förderung

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder zusätzlich qualifizieren möchten, unterstützt das Land Sachsen-Anhalt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitgeberunabhängigen berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Weiterbildung mit der Förderung "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG". Weitere Infos unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/