Relevantes zum Thema Ausbildung im ÜberblickWichtige Infos zur Ausbildung
Die Ausbildung im Handwerk ist eine duale Ausbildung- das heißt, die Ausbildungspraxis lernst du in deinem Betrieb, die Berufstheorie in der Berufsschule. Zusätzlich gibt es im Handwerk noch einen weiteren Lernort- die Bildungszentren für die sogenannten Überbetrieblichen Lehrunterweisungen (mehr dazu unten im Text).
Deine Ausbildung schließt du in der Regel nach 2 - 3,5 Jahren mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ab.
Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit, die mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate dauert. In dieser Zeit können sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb schriftlich kündigen, wenn einer von euch findet, dass etwas nicht passt. Vorher ist es allerdings immer ratsam nochmal das Gespräch mit deinem Ausbilder zu suchen und zu schauen, ob ihr die Probleme nicht gemeinsam beseitigen könnt.
Sollte dies nicht möglich sein, haben wir jemanden, der dich gern dabei unterstützt einen neuen Handwerksberuf oder Ausbildungsbetrieb zu finden (siehe Passgenaue Besetzung).
Vorbereitung der Ausbildung
Das ist kein Grund gleich aufzugeben!
Gern kannst du dich zur Vorbereitung auf ein solches Gespräch auch von der Ausbildungsberatung unterstützen lassen Auf Wunsch kann die Ausbildungsberatung dich auch zum Gespräch begleiten..
Ansprechperson:
Beraterin in der Passgenauen Besetzung
Tel. 0391 6268-154
Fax 0391 6268-110
Downloads:
Bereits seit dem Schuljahr 2006/ 2007 bieten die Berufsbildenden Schulen des Altmarkkreises Salzwedel das Zusatzangebot zum Erwerb der Fachhochschulreife für Auszubildende im Ausbildungsberuf Landwirt/ Landwirtin an.
Dieses Zusatzangebot besteht für die Auszubildenden in den folgenden Ausbildungsberufen:
- Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Schwerpunkt Personenkraftwagen,
- Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Tischler/in (neu)
- Metallbauer/in Fachrichtung Konstruktionstechnik (neu).
Für die Auszubildenden hat dieses Angebot den Vorteil, dass sie zeitgleich zum Berufsabschluss die Voraussetzung für ein Fachhochschulstudium erwerben können. Der Besuch einer Fachoberschule nach erfolgreich beendeter Berufsausbildung entfällt.
Für die Ausbildungsbetriebe ergeben sich folgende Vorteile:
- Gewinnung potenzieller Nachwuchskräfte für die mittlere und höhere Leitungsebene, die den Beruf "von der Pike auf gelernt haben",
- gute Argumente bei der Gewinnung von Auszubildenden mit guten und sehr guten Abschlüssen
Der Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen außerhalb der Fachoberschule ist in § 9 der Verordnung über Berufsbildende Schulen des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juli 2015 geregelt.
Voraussetzung für die Teilnahme am Zusatzangebot ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes.
Der Umfang des Zusatzunterrichts beträgt insgesamt 480 Unterrichtsstunden. Diese Unterrichtsstunden werden in drei Ausbildungsjahren erteilt und verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Fächer:
- Deutsch/ Kommunikation 120 Unterrichtsstunden
- Englisch 120 Unterrichtsstunden
- Mathematik 160 Unterrichtsstunden
- Physik 80 Unterrichtsstunden
In jeder Schulwoche werden 8 - 10 Stunden Zusatzunterricht erteilt. Zusätzlich findet an fünf Tagen außerhalb der regulären Blockbeschulungszeiten und an vier Samstagen ausschließlich Zusatzunterricht statt.
Nach drei Jahren erfolgen schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch/ Kommunikation, Englisch und Mathematik und ggf. mündliche Prüfungen. Sind diese Prüfungen erfolgreich bestanden, haben die Schülerinnen und Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben. Mit Bestehen der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf wird die Allgemeine Fachhochschulreife zuerkannt, die zu einem Studium an allen Fachhochschulen der Bundesrepublik berechtigt.
Kontakt BbS SAW: Frau Pawelzik, sigrun.pawelzik@bbs-saw.de, 03901 858031
Ansprechperson:
Ausbildungsberaterin
Tel. 0391 6268-181
Fax 0391 6268-110
Duales Studium - Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge
Diese Form des Studiums vereint eine Berufsausbildung inkl. berufsqualifizierendem Abschluss mit einem akademischen Titel. Bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studium wird parallel zum Studium eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem Unternehmen ausgeübt. Die berufliche Teilzeittätigkeit während der Ausbildung findet tageweise oder im Block statt. Diese Berufsausbildung ist meist auf zwei Jahre verkürzt und endet mit einer Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer. Nach erfolgreichem Abschluss des akademischen Teils an einer Hochschule wird der akademische Titel Bachelor verliehen.
Angebote Duale Studiengänge:
Triales Studium
Im Unterschied zu einem dualen Studium werden hier drei Abschlüsse erworben. Wer trial studiert, erwirbt zusätzlich zu seinem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und dem Bachelorabschluss des gewählten Studienfachs noch den Meisterabschluss im Ausbildungsberuf. Und damit zeigt sich, in welcher fachlichen Richtung dieses Studienmodell zu finden ist: im Handwerk.
Angebote Triale Studiengänge:
Ansprechperson:
Ausbildungsberaterin
Tel. 0391 6268-181
Fax 0391 6268-110
Während der Ausbildung
Die Ausbildungsberatung informiert und berät dich zu allen Fragen während der gesamten Ausbildungszeit.
Die Berater wissen Bescheid über Themen wie Ausbildungsordnung, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsinhalte, Prüfungen, Berufsschule, Gesellenprüfung, Teilzeitausbildung, Zwischenprüfung, Abschlussprüfungsordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildungsmittel, Ausbildungsvertrag, Probezeit, Abmahnung, Kündigung, Krankheiten und, und, und...
Sie unterstützen dich auch, wenn es im Ausbildungsbetrieb einmal zu Problemen kommen sollte. Die Beratung ist kostenfrei und wird natürlich vertraulich behandelt.
Deine richtige Ansprechperson findest du hier auf unserer Internetseite
oder im Flyer:
Auszubildende können seit dem 01.02.2019 auf Antrag beim Landesschulamt eine finanzielle Unterstützung bei dem Besuch einer auswärtigen Berufsschule erhalten.
Voraussetzung ist, dass du in Sachsen-Anhalt wohnst und einen Ausbildungsvertrag mit einem Handwerksbetrieb in Sachsen-Anhalt geschlossen hast. Wichtig für eine Beantragung ist, dass du eine Berufsschule besuchst, die außerhalb des Landkreises deines Wohnortes liegt.
Die gesamten Bedingungen für eine Förderung sowie den entsprechenden Antrag findest du hier.
Ständige technische Weiterentwicklungen und zunehmende Spezialisierung führen dazu, dass die Ausbildung immer umfangreicher und komplexer wird. Vor allem kleinere Handwerksbetriebe können daher nicht immer alle Inhalte der Ausbildungsordnung eigenständig vermitteln.
Damit du aber trotzdem eine vollumfängliche Handwerksausbildung genießen kannst, gibt es die sogenannten Überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLUs).
In extra dafür angelegten Lehrwerkstätten hast du die Möglichkeit zusätzliches Praxiswissen für deinen Ausbildungsberuf zu erlangen bzw. vertiefen.
Für diese Lehrgänge entstehen dir keine zusätzlichen Kosten- diese trägt der Ausbildungsbetrieb für dich.
Welche Lehrgänge für deinen Ausbildungsberuf vorgesehen sind, kannst du hier nachlesen.
Ansprechpersonen:
Sachbearbeitung Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU)
Tel. 0391 6268-141
Fax 0391 6268-110
Sachbearbeitung Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU)
Tel. 0391 6268-108
Fax 0391 6268-110
Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass alle Auszubildenden während der gesamten Ausbildungsdauer einen Ausbildungsnachweis führen. Das gibt dir Gelegenheit gelernte Inhalte zu reflektieren und deinen Lernfortschritt für dich selbst und andere, wie die Ausbildungsverantwortlichen, sichtbar zu machen.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet dir den Ausbildungsnachweis kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Vorlage findest du aber auch hier im Downloadbereich auf der rechten Seite. Für Fragen haben wir dir Informationen in unseren FAQs zur Verfügung gestellt.
Die Führung sowie die Vorlage von Ausbildungsnachweisen sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung. Unvollständige bzw. fehlende Ausbildungsnachweise können eine Nichtzulassung zur Gesellenprüfung zur Folge haben.
Wird der Ausbildungsnachweis von dir nicht regelmäßig und ordnungsgemäß geführt, kann dies Abmahnungen und im schlimmsten Fall die Kündigung deines Ausbildungsvertrags durch den Betrieb nach sich ziehen.
Nicht erst seit der Corona-Pandemie hält die Digitalisierung in immer mehr Lebensbereichen Einzug - auch im Bereich der Berufsausbildung. Ein großer Fortschritt in diesem Bereich stellt der digitale Ausbildungsnachweis dar.
Diese Vorteile bietet dir der digitale Ausbildungsnachweis:
- deine Berichte können überall und zu jedem Zeitpunkt geführt und kontrolliert werden
- die Verknüpfung mit dem Ausbildungsrahmenplan hilft, deine Lernerfolge einfach sichtbar zu machen
- nutzen die Ausbildungspartner (u.a. Betrieb, Berufsschule) den gleichen Online-Anbieter wird die Lernkooperation vereinfacht
Der digitale Ausbildungsnachweis ist eine runde Sache und kann bei richtiger Nutzung einen großen Mehrwert für alle Beteiligten bringen und die Ausbildungsqualität im Unternehmen nachhaltig steigern. Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von BLok. Mehr Information findest du unter diesem Link.
Hast du Fragen zum digitalen Ausbildungsnachweis? Wir bieten regelmäßig eine Telefon-Sprechstunde an. Hier klicken, um zur aktuellen Terminliste zu gelangen.
Ansprechperson:
Projektkoordinatorin für Ausbildungsqualität
Tel. 0391 6268-220
Fax 0391 6268-110
Seit 1997 bietet die Handwerkskammer Magdeburg für Abiturienten die Möglichkeit begleitend zur Ausbildung eine zusätzliche Qualifizierung auf betriebswirtschaftlichem Gebiet zu durchlaufen.
Parallel zu deiner handwerklichen Berufausbildung, kannst du bei Interesse die Zusatzqualifikation „Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (HWO)" absolvieren, welche nach erfolgreichem Abschluss eine Anerkennung im Teil III der Meisterausbildung findet.
Die zusätzliche Ausbildung dauert drei Jahre und findet jeweils dienstags von 17 bis 20 Uhr in den Berufsbildenden Schulen Otto von Guericke in Magdeburg statt.
Informationen zu den Voraussetzungen, Inhalten, Kosten usw. sind dem Flyer unter Downloads zu entnehmen.
Ansprechperson:
Ausbildungsberaterin
Tel. 0391 6268-181
Fax 0391 6268-110
Als Azubi oder Junghandwerker kannst du einen Teil deiner Ausbildungszeit auch im Ausland verbringen!
Ob nur einige Wochen oder ein ganzes Jahr: es gibt für jedes Handwerk zahlreiche Möglichkeiten, internationale Erfahrungen zu sammeln. Auslandsaufenthalte können individuell oder in der Gruppe durchgeführt werden.
Auslandspraktika finden im Rahmen der Berufsausbildung statt, so dass selbstverständlich für jede Berufsgruppe passende Angebote vermittelt werden.
Entstehende Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, etc. werden im Rahmen des europäischen Programmes ERASMUS + gefördert. Verbleibende Eigenanteile sind vom Auszubildenden zu erbringen, können aber auch vom Unternehmen erstattet werden.
Bei Fragen rund um das Thema Auslandsaufenthalt und zu Fördermöglichkeiten steht dir und deinem Ausbildungsbetrieb die Mobilitätsberatung gern zur Seite.
Die Beratung kostet dich auch nichts.
Mehr Informationen zum Thema Mobilitätsberatung
Ansprechperson:
Gefördert durch:
Allgemeines
Zum Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung oder der Teil 1 der gestreckten Prüfung statt. Die Abschlussprüfung oder Teil 2 der gestreckten Prüfung findet dann zum Ende deiner Ausbildung statt.
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung in der u.a. auch die jeweilige Prüfungsform, die Prüfungsanforderungen und Bestehensbestimmungen geregelt sind. Diese findest du hier kostenfrei.
Darüber hinaus wird von jeder Handwerkskammer eine Abschlussprüfungsordnung (APO) und eine Gesellenprüfungsordnung (GPO) erlassen, in der zum Beispiel Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung, Bewertungsmaßstäbe, die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen festgelegt sind.
Termine, Einladungen und Anmeldefristen
Die Organisation der Prüfungen erfolgt durch die Mitarbeiter der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaften oder Innungen in enger Absprache mit den ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüssen. Die zuständigen Ansprechpartner für die jeweilige Prüfung findest du hier.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet dich mit deinem Einverständis schriftlich zu den Prüfungen anzumelden. Das hierfür notwendige Formular findest du auch im Downloadbereich unten.
Für diese Anmeldungen sind Fristen einzuhalten. Weiterführende Informationen dazu findest du hier.
Die Einladung zu den Prüfungen erfolgt dann automatisch. Diese werden in den Ausbildungsbetrieb gesendet. Dein Ausbilder muss dir die Einladung zur Prüfung rechtzeitig überreichen. Die Termine für die jeweilige Prüfungen kannst du hier.
Prüfungskosten
Grundsätzlich sind die Prüfungen für dich kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als auch eventuell anfallende Zusatzkosten (z. B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag, d. h. als sogenannte "Externe", an einer Prüfung teilnehmen, müssen die Kosten selbst tragen.
Nachteilsausgleich
Menschen mit einer Behinderung können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen/Einschränkungen Nachteile beim Erbringen von Leistungen entstehen. Zur Kompensation dieser Nachteile besteht für sie die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche bei der Durchführung einer Prüfung zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter, wie Gebärdensprachdolmetscher für Menschen mit Hörschädigung. Diese Nachteilsausgleiche sind keine "Vergünstigungen", sondern kompensieren behinderungsbedingte Benachteiligungen in der Prüfungssituation. Die Prüfungsanforderungen bleiben qualitativ erhalten.
Genauere Informationen zum Thema Nachteilsausgleich findest du in unserem Informationsblatt. Der Antrag auf Nachteilsaugleich steht dir hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Prüfungsvorbereitungslehrgänge
Damit du mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen kannst, bietet das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg ihre Unterstützung in Form von Prüfungsvorbereitungslehrgängen für einige Gewerke an.
Du möchten dieses Angebot nutzen? Dann meld dich schnellstmöglich bei unserer Weiterbildungsberatung.
vorzeitige Zulassung zur Prüfung
Du kannst auf Antrag vorzeitig zur Gesellen- oder zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn dir Ausbildungsbetrieb und Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen. Die Leistungen in der Berufsschule müssen dabei in den prüfungsrelevanten Fächern im Durchschnitt besser als 2,49 sein. Den erforderlichen Antrag sowie entsprechende Hinweise findest du hier.
Bestehen der Prüfung
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende oder am Tag der schriftlichen Bekanntgabe über die bestandene Prüfung.
Nichtbestehen der Prüfung
Solltest du trotz aller Bemühungen die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung nicht bestehen, so hast du die Möglichkeit, die Prüfung noch zwei Mal zu wiederholen.
Hierfür musst du aber umgehend einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen! Hinweise zur Beantragung und das notwendige Formular findest du hier unter Berufsausbildung.
Ansprechperson:
Downloads:
Jedes Jahr nach den Berufsabschluss- und Gesellenprüfungen messen sich die Besten jedes Jahrgangs bei der deutschen Meisterschaft im Handwerk. Der Wettbewerb wird seit über 50 Jahren für rund 140 Berufe veranstaltet. Der Wettbewerb findet auf drei Ebenen statt: Zunächst werden die Kammersieger ermittelt, dann die Landessieger und schließlich die Bundessieger.
Die Teilnahme
Am Wettbewerb teilnehmen kann, wer zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 25 Jahre ist und eine gute Prüfungsleistung erbracht hat. Die Grundlage der Bewertung besteht entweder aus dem Gesellenstück oder aus einer eigens unter Wettbewerbsbedingungen angefertigten Arbeitsprobe. Die Handwerksorganisationen melden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgrund des Notenschnitts an. Trotzdem bleibt es natürlich den Gesellinnen und Gesellen vorbehalten, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten oder nicht, denn die Teilnahme am Wettbewerb ist natürlich freiwillig.
Die Sieger
Die Sieger auf allen drei Ebenen gehören mit ihren Leistungen zur Elite des Handwerksnachwuchses. Den meisten von ihnen steht die Zukunft offen: Wer erfolgreich an einer überregionalen Meisterschaft teilgenommen hat, hat zum Beispiel gute Chancen in die "Begabtenförderung Berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgenommen zu werden (siehe Karriereplan für Gesellen).
Informationen und Bilder der Wettbewerbe aus vergangenen Jahren finden Sie hier.
Ansprechperson:
Viele Handwerksbetriebe in unserem Kammerbezirk bilden kontinuierlich Azubis aus, begleiten sie auf dem manchmal steinigen Weg durch ihre Ausbildung und setzen sich damit nachhaltig für die Fachkräftesicherung und die stabile Qualität im Handwerk ein.
Als Anerkennung für herausragende Leistungen und hohes Engagement in der Ausbildung verleihen wir hierfür jährlich unseren Preis "TOP AUSBILDER im Handwerk".
In die Bewertung können u.a. folgende Qualitätskriterien mit einfließen:
- Nachwuchsgewinnung und Ausbildungsplanung
- Ausbildungsqualität beim Ausbildungsstart und Ausbildungsablauf
- Qualifizierungsprozesse während der Ausbildung
- Angebot von Förder- und Unterstützungsleistungen für diverse Zielgruppen (z.B. Abiturienten, Lernschwächere etc.)
- Betriebliche Kommunikation und Zusammenarbeit (z.B. Kooperation mit anderen Lernorten, Unterstützung bei Prüfungsvorbereitung etc. )
- Soziales Engagement des Betriebes (z.B. für besondere Zielgruppen , wie Flüchtlinge oder Menschen mit Behinderung etc..)
- Ehrenamtlichen Engagement des Betriebes (z.B. Mitarbeit in Ausschüssen etc.)
- Besonders gute Ausbildungsergebnisse
Die Teilnahme
Bist du in einem Ausbildungsbetrieb, der in deinen Augen diese Würdigung verdient hätte? Dann schlag uns deinen Betrieb gern für die Auszeichnung vor! Der Vorschlag sollte telefonisch oder schriftlich beim unten benannten Ansprechpartner eingehen und folgende Informationen enthalten:
- Wie heißt dein Ausbildungsbetrieb?
- Wie ist dein Name und wie kann man mit dir in Kontakt treten, falls weitere Fragen auftauchen (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)?
- Kurze Beschreibung, warum dein Betrieb ausgezeichnet werden sollte.
Die Ausbildungsberatung wird sich umgehend mit dir/deinem Betrieb in Verbindung setzen und gemeinsam in einem persönlichen Gespräch die Bewerbungsunterlagen ausfüllen.
Wir freuen uns auf deinen Vorschlag!
Ansprechperson:
Handwerkskammer Magdeburg Fotoatelier Mentzel
Ausbildungsberaterin
Tel. 0391 6268-156
Fax 0391 6268-110
Nach der Ausbildung
Das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" unterstützt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung mit einem Weiterbildungsstipendium. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). In seinem Auftrag führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) das Programm gemeinsam mit den Kammern durch.
Wer kann gefördert werden?
Begabte Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die
- nicht älter als 24 Jahre sind (Ausnahme bei Freiwilligendienst und Elternzeit) oder
- die Gesellenprüfung mit besser als „gut“ abgeschnitten haben (87 Punkten oder bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
- besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben oder
- die vom Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden.
Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert, aber auch Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Förderungsschwerpunkte sind auch Intensivsprachkurse im Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 % je Fördermaßnahme zu tragen.
Wie kann ich mich für eine Förderung bewerben?
Wer die eingangs genannten Bedingungen erfüllt, kann sich zur Aufnahme in das Förderprogramm mit den bereitgestellten Antragsunterlagen bewerben. Die Bewerbung ist an die folgende Anschrift zu richten:
Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg
Bärbel Becker
Harzburger Str. 13
39118 Magdeburg
Den Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm ist zwingend vor Antrag zur Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme zu stellen! Weiterführende Erläuterungen und notwendige Unterlagen hierzu finden Sie im Download-Bereich.
Bitte beachten!
Endtermin der Bewerbung für das Nachfolgejahr ist der 30. November des laufenden Kalenderjahres!
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechperson:
Sachbearbeitung Begabtenförderung
Tel. 0391 6268-120
Fax 0391 6268-110