ESF-Förderung
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Das Land Sachsen-Anhalt und die EU-Mitgliedsstaaten fördern Ihr lebenslanges Lernen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Wohn- oder Beschäftigungsort in Sachsen-Anhalt liegt. Teilnehmer/innen aus dem öffentlichen Dienst oder sonstigen überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Mitteln getragenen Einrichtungen, von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, von Trägern der freien Jugend- oder Sozialarbeit bzw. Sozialhilfe, von öffentlich-rechtlichen oder sonstigen Religionsgemeinschaften werden nicht gefördert.
Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter/innen werden gleichfalls nicht gefördert.
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