Auszubildende benötigen keine Lohnsteuerkarte 2011
Vereinfachungsregelung für Auszubildende
Vom Arbeitsgeber wird dann die Lohnsteuerklasse I unterstellt und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Als Beleg dient die Erklärung des Auszubildenden. Lediglich Auszubildende, die verheiratet sind oder Kinder haben, müssen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung - diese ist immer dann erforderlich, wenn für den Arbeitnehmer 2010 keine Lohnsteuerkarte ausgestellt wurde - beantragen und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Quelle: www.zdh.de
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